Als „Zugelassener Ausführer“ ist KWM WEISSHAAR berechtigt Waren vereinfacht, d.h. ohne Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle, in das Ausfuhrverfahren zu überführen. Somit kann die Ausfuhranmeldung unabhängig von Öffnungszeiten und Bearbeitungsfristen der zuständigen Ausfuhrzollstelle erstellt werden.
Mit der Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ ist KWM WEISSHAAR berechtigt für Lieferungen in die Schweiz präferenzrechtliche Ursprungserklärung ohne Wertbegrenzung eigenverantwortlich auf der Rechnung auszustellen. Die EUR.1 als Präferenznachweis und eine Freigabe dieser durch das Zollamt entfallen somit.
Durch die Bewilligungen "Zugelassener Ausführer" und "Ermächtigter Ausführer" profitieren vor allem unsere Kunden, da ihnen durch die einfachere und vor allem schleunigere Zollabwicklung die auszuführende Ware schneller zur Verfügung steht.
In Verbindung mit unserem eigenen Fuhrpark, der aus 4 LKWs und 1 Sprinter besteht, sind wir zudem in der Lage flexibel, unbürokratisch und kostengünstig auf Kundenwünsche (z.B. Eilaufträgen) zu reagieren.
KWM Karl Weisshaar Ing. GmbH
Blechbearbeitung
Zwingenburgstraße 6-8
74821 Mosbach
Telefon 06261 \ 945-0
Telefax 06261 \ 17568